Vignettenpflicht in Österreich
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Die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Die Vignette ist erhältlich für zehn Tage, zwei Monate oder als Jahresvignette und kann bequem online bestellt werden. ### Alles Wissenswerte zur Vignette Die rund 6.000 Verkaufsstellen (Tankstellen, Tabaktrafiken, Autofahrerklubs und ASFINAG-Mautstellen) sind deutlich sichtbar mit dem Vignettensymbol gekennzeichnet. Seit November 2017 bietet die ASFINAG den Kauf einer Digitalen Vignette im [Webshop](https://shop.asfinag.at/) an. PKW- und Motorrad-Besitzer wird dadurch eine bequeme und innovative Alternative zur Klebevignette geboten. Vignettenpflicht besteht für Fahrzeuge (PKW, Wohnmobile, Motorräder) bis einschließlich 3,5 Tonnen (hzG). LKW, Busse und Wohnmobile > 3,5 t (hzG) unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut und benötigen eine GO-Box. Vignettenkontrollen werden durch Beamte der Exekutive und durch ASFINAG-Mautaufsichtsorgane durchgeführt. Bei nicht ordnungsgemäßer Mautentrichtung ist vor Ort eine Ersatzmaut zu zahlen. Das ASFINAG Service-Center 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE, CH), +43 (0)1 955 12 66 (aus allen anderen Ländern) beantwortet rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche alle Fragen zu den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen in sechs Sprachen! Weiterführende Informationen finden Sie auch unter [www.asfinag.at](https://www.asfinag.at/maut-vignette/) und [www.go-maut.at](http://www.go-maut.at). ### Mautbefreiung für Reisende der Strecke München-Salzburg (Autobahn A8) Ab dem Grenzübergang Walserberg bis zur Ausfahrt Salzburg-Nord auf der A1 (Westautobahn) wird keine Autobahn-Vignette benötigt. Für die darüber hinausgehende Autobahnbenützung benötigen Sie eine Autobahn-Vignette. Auf der [ASFINAG-App](https://www.asfinag.at/asfinag-app/) finden sich zahlreiche Verkehrsinfos, damit Sie bestens informiert Ihre Fahrt antreten können.

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